Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Gerade Unternehmern als auch Privatpersonen ist eine Vorsorgevollmacht dringend zu empfehlen, um die Nachteile einer Betreuung für die Angehörigen zu vermeiden.

Die Vorsorgevollmacht gewährleistet, dass in dem Falle, in welchem der eigene Wille nicht mehr geäußert werden kann, der Bevollmächtigte umgehend und ohne Zeitverlust für den Vollmachtgeber tätig werden kann.

Gerade Unternehmer sollten daher eine entsprechende Vorsorgevollmacht erstellen. Sollten Sie nämlich bspw. durch einen Verkehrsunfall oder dergleichen plötzlich aus dem Leben gerissen werden und bspw. im Koma liegen, kann nur unter sehr schwierigen Umständen ein Notgeschäftsführer bestellt werden. Existiert jedoch eine Vorsorgevollmacht, kann der Bevollmächtigte unbürokratisch und schnell die Angelegenheit in der Zwischenzeit regeln.

Häufig werden solche Vorsorgevollmachten mit Patientenverfügungen kombiniert. In der Patientenverfügung erklärt der Unterzeichner, welche medizinischen Maßnahmen im Falle eines Notstandes ergriffen werden sollen oder auch nicht.

Der Vorteil, gerade für die Angehörigen, ist, dass der Unterzeichner einer solchen Patientenverfügung ihnen diese Entscheidung im Vorfeld abnimmt und somit auch die emotionale Belastung, soweit möglich.

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