Testament / Erbvertrag

Sofern Sie die gesetzliche Erbfolge vermeiden wollen, bietet sich die Abfassung eines Testaments oder eines notariellen Erbvertrages an.

Ein Testament können Sie privatschriftlich errichten. Hierzu müssen Sie beachten, dass das gesamte Testament handschriftlich verfasst ist, Angaben zu Ort und Zeit enthalten und mit Vor- und Zunamen unterzeichnet ist.

Natürlich kann das Testament auch in notarieller Form errichtet werden. Der Vorteil hierbei ist, dass ein Erbschein im Todesfall und damit auch entsprechende Erbscheinsgebühren vermieden werden können.

Eine bei Mandanten häufig unbekannte Form der Verfügungsmöglichkeit ist der Erbvertrag. So können Sie mit Ihren Ehegatten, Kindern oder anderen Personen vor einem Notar einen Vertrag schließen, in welchem Sie Ihre erbrechtlichen Angelegenheiten niederlegen. Ein großer Vorteil des Erbvertrages ist, dass Sie Ihren Vertragspartner „binden“ können und somit die Nachfolgeplanung optimal aufeinander abgestimmt werden kann. Auch mit dem notariellen Erbvertrag läßt sich der Erbschein vermeiden.

Gerne sind wir Ihnen bei Abfassung Ihres letzten Willens behilflich.

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Rechtsanwalt Dr. Florian Körber

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