Erbschaft- und Schenkungsteuer

Gerade bei größeren Nachlässen ist die Optimierung von schenkungsteuerlichen Freibeträgen zu bedenken.

Als Partnerschaft aus Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Rechtsanwälten können wir Ihnen eine steuerlich und erbrechtlich optimal aufeinander abgestimmte Beratung bieten, ohne dass auf externe Berater zugegriffen werden muss.

Diese Kombination ist auch von Vorteil, sofern sich sogenanntes „Schwarzgeld“ im Nachlass befinden sollte.

Häufig denken Erben, dass ihnen hier nichts passieren könne, denn schließlich hat die Steuerhinterziehung ja der Erblasser begangen.

Nach § 153 Abgabenordnung (AO) ist der Erbe allerdings zur unverzüglichen Berichtigung der Steuererklärung verpflichtet, sobald er von diesen Tatsachen Kenntnis erlangt hat. Anderenfalls droht ihm auch die strafrechtliche Verfolgung wegen Steuerhinterziehung (§ 370 AO), da er die gebotene Berichtigung unterlässt.

Aber selbst wenn die Erklärung unterlassen worden ist, kommt eine strafbefreiende Selbstanzeige nach § 371 AO in Betracht. Damit der sich selbst Anzeigende in den Genuss einer Strafbefreiung kommen kann, sind allerdings eine Vielzahl formaler Voraussetzungen zu beachten.

Mit unserem erfahrenen Team aus Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Rechtsanwälten können wir Ihnen in solchen Fällen die erforderliche professionelle Unterstützung aus einer Hand bieten, ohne dass auf externe Berater in diesem sensiblen Bereich zurückgegriffen werden muss.

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Rechtsanwalt Dr. Florian Körber

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Dr. Florian Körber
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