Unternehmensnachfolge

Besonderheiten der Unternehmensnachfolge:

Nach einer Studie des Instituts für Mittelstandsforschung Bonn standen im Zeitraum 2010 bis 2014 bei knapp 110.000 Familienunternehmen die Übergabe an die nächste Generation an. Dies entspricht ca. 3% aller Familienunternehmen und folglich ca. 22.000 Übergaben im Jahr. Von den Übergaben sind durchschnittlich 287.000 Beschäftige pro Jahr betroffen (vgl. www.ifm-bonn.org/statistiken/unternehmensnachfolge).

Als Unternehmer sollten Sie frühzeitig die Unternehmensnachfolge anpacken.
Dies zum einen, um ggf. steuerliche Freibeträge zur vollumfänglich ausschöpfen zu können und vor allem im Todesfall durch entsprechende Maßnahmen die reibungslose Unternehmensnachfolge zu gewährleisten.

Sollte bspw. für die Unternehmensnachfolge ein Erbschein notwendig sein und dieser Erbschein mehrere Wochen, wenn nicht Monate, zur Ausstellung dauern, kann dies ein Unternehmen an den Rand der Existenz bringen.

Die folgenden 7 goldenen Regeln der Unternehmensnachfolge können erste Anhaltspunkte geben, um eine solche Transaktion zu durchdenken:

1. Regel: Bedenken Sie erbrechtliche Vorgaben
So ist beispielsweise der Ehegatte nur dann Alleinerbe, wenn keine Kinder, keine Eltern und auch keine Großeltern oder Geschwister des Erblassers vorhanden sind.

2. Regel: Packen Sie die Unternehmensnachfolge frühzeitig an
Besonders geregelt werden sollten Fälle eines plötzliche, bspw. durch Unfall verursachten Todes, um die Handlungsfähigkeit der Erben zu erhalten.

3. Regel: Vervielfältigen Sie Erbschaftsteuerfreibeträge 
Abhängig von dem Verwandtschaftsgrad des Erben zum Erblasser bestehen unterschiedliche Freibeträge. Diese können durch geschickte Transaktion optimiert und vervielfältigt werden.

4. Regel: Denken Sie an Widerrufsvorbehalte
Insbesondere in Fällen der Schenkung sollte der Schenker Widerrufsvorbehalte sich ausbedingen, bspw. für den Fall, dass der Beschenkte vor ihm verstirbt.

5. Regel: Nutzen Sie das passende Bewertungsverfahren
Aufgrund des neuen Erbschaftsteuerrechts werden Unternehmensvermögen neu und typischerweise zu hoch bewertet. Geeignete Bewertungsverfahren können dies vermeiden.

6. Regel: Wählen Sie die geeignete Verschonungsregel
Bei Übertragung von Unternehmensvermögen ist zu entscheiden, ob der Unternehmensnachfolger dieses 5 oder 7 Jahre lang fortführt. Auch hier ergeben sich gravierende Unterschiede.

7. Regel: Erkennen und vermeiden Sie Steuerfallen
Nicht selten wird bei der Übertragung von Vermögen zwar eine erbschaftsteuerliche Optimierung verfolgt, jedoch die ertragsteuerlichen Aspekte außer Acht gelassen. Dies kann zu gravierenden Steuernachzahlungen führen.

Als interdisziplinäre Partnerschaft aus Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Rechtsanwälten beraten wir Sie gerne hinsichtlich der zivilrechtlichen Problemstellungen, als auch hinsichtlich der steuerlichen Optimierung Ihrer Erbangelegenheiten.

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Rechtsanwalt Dr. Florian Körber

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Dr. Florian Körber
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